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Die Finanzkontrolle ist das oberste Fachorgan der Finanzaufsicht
und übt ihre Tätigkeiten im Rahmen des per 1. Januar 2010 geltenden Finanzkontrollgesetzes
selbständig und unabhängig aus. Die Finanzkontrolle unterstützt sowohl den
Landtag bzw. die Geschäftsprüfungskommission bei der Wahrnehmung ihrer verfassungsmässigen
Finanzkompetenzen sowie ihrer Oberaufsicht über das öffentliche Finanzgebaren und die öffentliche Rechnungslegung
als auch die Regierung bei der Ausübung ihrer Aufsichtsfunktion. Organisatorisch
ist die Finanzkontrolle dem Landtag zugeordnet.
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